Wer sendet, wenn nichts mehr geht?

Was KRITISDachG und BSI-Gesetz von Behörden, BOS und KRITIS-Unternehmen verlangen

Ohne funktionierende Kommunikation läuft im Krisenfall nichts: keine Meldung ans BBK, keine Lagebesprechung im Krisenstab, keine Anweisung an die Schicht. Genau deshalb verlangen das KRITIS-Dachgesetz und das BSI-Gesetz eine redundante Kommunikationsfähigkeit – auch im Blackout, im Cyberangriff und im Verteidigungsfall.